Zur Ausbildung zugelassen sind Personen, welche am Mitmenschen interessiert und in der Lage sind, mit Hilfesuchenden eine entwicklungs- und wachstumsfördernde Beziehung aufzubauen.

Als beruflicher Hintergrund sind Ausbildung und Tätigkeit in psychologischer / psychiatrischer, pädagogischer, heilpädagogischer, sozialer oder medizinischer Richtung erwünscht.

Namentlich zu erwähnen sind beispielsweise:
PsychologInnen, PsychiaterInnen, HeilpädagogInnen, LogopädInnen, LegasthenietherapeutInnen, LehrerInnen, KindergärtnerInnen, SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, Psychiatrieschwestern u. ä

KandidatInnen, welche nicht aus einer dieser beruflichen Vorbildungen stammen, können ausnahmsweise aufgenommen werden, wenn sie folgende vier Bedingungen erfüllen:


a. über persönliche Eignung verfügen

b. vertiefte Erfahrungen in verwandten Gebieten mitbringen

c. über einen therapeutischen Hintergrund verfügen
     (eigene Psychoanalyse oder Psychotherapie)

d. bereit sind zu Ausbildungsergänzungen.