Zur Ausbildung zugelassen sind Personen, welche am Mitmenschen interessiert und in der Lage sind, mit Hilfesuchenden eine entwicklungs- und wachstumsfördernde Beziehung aufzubauen.

Als beruflicher Hintergrund sind Ausbildung und Tätigkeit in pädagogischer, heilpädagogischer, psychologischer /psychiatrischer, sozialer oder medizinischer Richtung erwünscht.

Namentlich zu erwähnen sind beispielsweise:
PsychologInnen, PsychiaterInnen, HeilpädagogInnen, LogopädInnen,  LehrerInnen, KindergärtnerInnen, SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, LegasthenietherapeutInnen, Psychiatrieschwestern u. ä

KandidatInnen, welche nicht aus einer dieser beruflichen Vorbildungen stammen, können ausnahmsweise aufgenommen werden, wenn sie folgende vier Bedingungen erfüllen:

- über persönliche Eignung verfügen
-
vertiefte Erfahrungen in verwandten Gebieten mitbringen
- über einen therapeutischen Hintergrund verfügen (eigene Psychoanalyse oder
  Psychotherapie)
- bereit sind zu Ausbildungsergänzungen.