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Zur Ausbildung zugelassen sind Personen, welche am Mitmenschen interessiert
und in der Lage sind, mit Hilfesuchenden eine entwicklungs- und
wachstumsfördernde Beziehung aufzubauen.
Als beruflicher Hintergrund sind Ausbildung und Tätigkeit in psychologischer
/ psychiatrischer, pädagogischer, heilpädagogischer, sozialer oder
medizinischer Richtung erwünscht.
Namentlich zu erwähnen sind beispielsweise: PsychologInnen, PsychiaterInnen, HeilpädagogInnen, LogopädInnen,
LegasthenietherapeutInnen, LehrerInnen,
KindergärtnerInnen, SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, Psychiatrieschwestern
u. ä
KandidatInnen, welche nicht aus einer dieser beruflichen Vorbildungen stammen,
können ausnahmsweise aufgenommen werden, wenn sie folgende vier Bedingungen erfüllen:
a. über persönliche Eignung verfügen
b. vertiefte Erfahrungen in verwandten Gebieten mitbringen
c. über einen therapeutischen Hintergrund verfügen (eigene
Psychoanalyse oder Psychotherapie)
d. bereit sind zu Ausbildungsergänzungen.
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