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Zur Ausbildung zugelassen sind Personen, welche am Mitmenschen interessiert
und in der Lage sind, mit Hilfesuchenden eine entwicklungs- und wachstumsfördernde Beziehung aufzubauen.
Als beruflicher Hintergrund sind Ausbildung und Tätigkeit in pädagogischer, heilpädagogischer, psychologischer /psychiatrischer, sozialer oder medizinischer Richtung erwünscht.
Namentlich zu erwähnen sind beispielsweise: PsychologInnen, PsychiaterInnen, HeilpädagogInnen, LogopädInnen, LehrerInnen,
KindergärtnerInnen, SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, LegasthenietherapeutInnen,
Psychiatrieschwestern u. ä
KandidatInnen, welche nicht aus einer dieser beruflichen Vorbildungen stammen,
können ausnahmsweise aufgenommen werden, wenn sie folgende vier Bedingungen erfüllen:
- über persönliche Eignung verfügen
- vertiefte Erfahrungen in verwandten Gebieten mitbringen
- über einen therapeutischen Hintergrund verfügen (eigene
Psychoanalyse oder
Psychotherapie)
- bereit sind zu Ausbildungsergänzungen.
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